Letzte Änderung: 7. April 2016

Wintersemester 2015/16

10 134 Staatsorganisationsrecht

 

4 SWS 5 SP

Di 10-12 wöch. UL 6, 1115

Fr 10-12 wöch. UL 6, 2116

 

Die Veranstaltung führt in das öffentliche Recht am Beispiel des Verfassungsrechts ein. Behandelt werden die Funktion der Verfassung, insbesondere ihr Vorrang vor der gesamten übrigen Rechtsordnung, die staatsrechtlichen Grundentscheidungen (die Entscheidungen für Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat), die Staatsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht), die Staatsfunktionen (Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung) sowie sonstige staatsrechtliche Grundfragen in systematischem Aufbau und anhand aktueller Probleme.

 

Literatur:
 Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.

Prüfung: 
Rechtswissenschaft PO 2008: Abschlussklausur (2h)

 

 

10 727 "Seminar: Entwicklungslinien im Öffentlichen Recht"

 

2 SWS 2 SP

3 Einzeltermine und 1 Blockveranstaltung 

 

Das öffentliche Recht soll als systematisches und dynamisches Gefüge kennengelernt und seine Entwicklungen sollen vor allem durch den Blick auf das Wechselspiel der Rechtsebenen besser verstanden werden. Es geht um die Prozesse der Durchdringung des Verwaltungsrechts durch das Verfassungsrecht (Konstitutionalisierung). Hier sollen exemplarisch die Mechanismen untersucht werden, mittels derer die Impulse des jeweils vorrangigen Rechts dogmatisch im Verfassungs- und Verwaltungsrecht verarbeitet werden. Im Zentrum stehen wird in diesem Semester die Konstitutionalisierung des Sicherheitsrechts.

 

Literatur:
 Reader

Prüfung: 
Anschließende Studienarbeit 

 

 

10 722 Europäisches Verwaltungsrecht

 

2 SWS 2 SP

Fr 12-14 wöch. BE 2, 139A 

 

Viele Instrumente des modernen Verwaltungsrechts stammen aus dem europäischen Unionsrecht. Die Verwaltungsverfahren verknüpfen in vielen Bereichen europäische und nationale Verwaltungen und eine Reihe von Verwaltungsentscheidungen erfolgen mittlerweile auf europäischer Ebene. Der Vollzug der nationalen Verwaltungen wird immer stärker europäisch gesteuert und die europäische Verwaltung differenziert sich immer weiter aus. Die verschiedenen Elemente eines europäischen Verwaltungsrechts sollen in ihrem Gesamtzusammenhang erarbeitet werden.

 

Literatur:
 Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.

Prüfung: 
Anschließende Studienarbeit 

 

 

10 812 Öffentliches Recht und Theorie

 

2 SWS
 
Mi 18-20 Einzel  UL 9, E14 mit A. Kaiser, C. Waldhoff

 

Im Kolloquium werden aktuelle und „klassische“ Texte zu den Grundlagen des Öffentlichen Rechts besprochen. Die Veranstaltung richtet sich an alle am Öffentlichen Recht Interessierten.

 

 

Organisatorisches:
 Zur vorherigen Lektüre wird jeweils eine Kopiervorlage im Sekretariat der Juniorprofessur für Öffentliches Recht (Raum 139) bereitliegen.

Bei Fragen oder zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an sekretariat.kaiser@rewi.hu-berlin.de.
Weitere Informationen unter: http://kaiser.rewi.hu-berlin.de