Sommersemester 2015
10 079 Grundrechte
4 SWS 5 LP
Mo 12-14 wöch UL 6, 1115
Di 10-12 wöch UL 6, 2116
Gegenstand der Vorlesung sind die Grundrechte, ihre Geschichte, Funktionen und vor allem ihre Dogmatik.
Literatur: Literatur und benötigter Gesetzestext werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Prüfung: Modulabschlussklausur (2h) (PO 2008)
10 522 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (Themen aus den Grundrechten)
2 SWS 2 LP
Blockseminar
Das Studium des Rechts ist das Studium von Texten. Das Studium der Rechtswissenschaft ist das Studium des kritischen Umgangs mit diesen Texten. Ohne diese Fähigkeit bliebe das Studium des Rechts naiv. Diese Fähigkeit zu entwickeln ist Ziel dieses Seminars. Wann erfüllt ein rechtswissenschaftlicher Text seine eigenen Anforderungen? Trägt die Argumentation die Thesen? Ist die Begründung konsistent? Und auch für Urteilsbegründungen gilt: Trägt die Begründung die Entscheidung? Wie verhält sich der Maßstabsteil zur Subsumtion? Was lässt sich aus Begründungsaufbau und Begründungsrhetorik schließen?
Diesen Fragen soll an ausgewählten Urteilen und Beiträgen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht nachgegangen werden. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein eigentümliches Grundrecht. Es ist nur rudimentär textlich im Grundgesetz verankert und erst in einem Wechselspiel aus fachgerichtlicher Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verfassungsjudikatur entstanden und ausdifferenziert worden. Sein Schutzgut, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ist schwer zu fassen und noch schwerer zu operationalisieren.
Dabei ist eine freie Gesellschaft mit einer Rechtsordnung, die von grundsätzlich autonomen Individuen ausgeht, zentral auf gelingende Persönlichkeitsentfaltungen angewiesen und damit auch von deren effektivem Schutz abhängig. Sie darf aber zugleich den Individuen die Zumutungen nicht abnehmen, die ein freies soziales Zusammenleben kennzeichnen oder für dessen Voraussetzungen erforderlich sind. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht steht deshalb in vielfältigen inneren und äußeren Spannungslagen. Hieraus hat sich ein breites wissenschaftliches Forschungsgespräch entwickelt, das im Zusammenspiel mit der gerichtlichen Praxis als Referenzgebiet für die kritische Analyse von Texten zum Verfassungsrecht dient.
Literatur: Reader
Prüfung: BZQ I: Analyse und Präsentation der Texte
10 727 Allgemeines Persönlichkeitsrecht als Grundrecht: Entwicklung, Schutzgut und Problemfelder, Rechtsvergleich
2 SWS 2 LP
Blockseminar
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein eigentümliches Grundrecht. Es ist nur rudimentär textlich im Grundgesetz verankert und in einem Wechselspiel aus fachgerichtlicher Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verfassungsjudikatur entstanden und ausdifferenziert worden. Sein Schutzgut, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ist schwer zu fassen und noch schwerer zu operationalisieren.
Eine freie Gesellschaft mit einer Rechtsordnung, die von grundsätzlich autonomen Individuen ausgeht, ist zentral auf gelingende Persönlichkeitsentfaltungen angewiesen und damit auch von deren effektivem Schutz abhängig. Sie darf aber zugleich den Individuen die Zumutungen nicht abnehmen, die ein freies soziales Zusammenleben kennzeichnen oder für dessen Voraussetzungen erforderlich sind. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht steht deshalb in vielfältigen inneren und äußeren Spannungslagen. Freie Kommunikation auch über einzelne Personen einerseits und eine Selbstbestimmung über das eigene Bild in der Öffentlichkeit andererseits sowie Gewährleistung öffentlicher Sicherheit einerseits und privater Rückzugsräume andererseits sind hierfür zwei besonders markante Beispiele. Diese Spannungslagen bedürfen einfachgesetzlicher und judikativer Ausbalancierung, die immer wieder an der Verfassung zu messen ist und zugleich die Reflexion und Fortbildung ihrer Maßstäbe unter sich verändernden Gedingungen verlangt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Konflikt zwischen Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz sind Beispiele hierfür, die im Zentrum des Seminars liegen werden.
Das Seminar will das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus verschiedenen Perspektiven näher in den Blick neh-men. Die Entwicklung fokussiert auf das Wechselspiel von Fachgerichten, Gesetzgebung und Verfassungsjudi-katur sowie zwischen Grundrecht und technischen wie gesellschaftlichen Entwicklungen, die Frage nach dem Schutzgut seine theoretische Konzeption und praktische Ausdifferenzierung. Die Analyse von Problemfällen schärft beide Perspektiven durch den Test an praktisch relevanten Konstellationen und der Rechtsvergleich hilft mit dem Blick von außen zu erkennen, inwieweit unser Verständnis kulturell gebunden ist und welche Alternati-ven es gibt.
Literatur:
Grimm, Persönlichkeitsschutz im Verfassungsstaat, in: Karlsruher Forum – Shcutz der Persönlichkeit, 1997, S. 3ff.;
Trute, Verfassungsrechtliche Fragen des Datenschutzes, in: A. Roßnagel (Hrsg.), Handbuch Datenschutzrecht: die neuen Grundlagen für Wirtschaft und Verwaltung, München 2003,
S. 156ff.;
Britz, Freie Entfaltung durch Selbstdarstellung, 2007; Britz, Informationelle Selbstbestimmung zwischen rechtswissenschaftlicher Grundsatzkritik und Beharren des Bundesverfassungsgerichts, in: Offene rechtswissesnschaft, 2010, S. 561ff.
Organisatorisches: Vorbesprechung am Fr, 24.04.
Prüfung: Vorausgehende Studienarbeit, anschließende Studienarbeit Seminararbeit
10 804 Öffentliches Recht und Theorie
2 SWS
Mi 18-20 UL 9, E14 mit A. Kaiser und C. Waldhoff
Im Kolloquium werden aktuelle und „klassische“ Texte zu den Grundlagen des Öffentlichen Rechts besprochen. Die Veranstaltung richtet sich an alle am Öffentlichen Recht Interessierten.
Organisatorisches:
Bei Fragen oder zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an sekretariat.kaiser@rewi.hu-berlin.de. Weitere Informationen unter: http://kaiser.rewi.hu-berlin.de