Letzte Änderung: 9. März 2018

Wintersemester 2017/18

10 720 Umweltrecht

 

2 SWS 1 LP
VL                 Mo 12-14                          UL 9, E25

 

Umweltschutz bleibt eine zentrale Staatsaufgabe. Das Umweltrecht gehört zu den modernsten und innovativsten Teilen unserer Rechtsordnung. Die Vorlesung wird die grundlegenden Prinzipien, Strukturen und Instrumente des Umweltrechts einschließlich seiner Entwicklungen behandeln. Dabei werden die unterschiedlichen Genehmigungs- und Planverfahren sowie die Rechtsschutzmodelle vorgestellt. Ausgewählte Teilgebiete des Umweltrechts, insbesondere das Immissionsschutzrecht, werden exemplarisch behandelt. 

 

Organisatorisches:
Die Vorlesung kann von allen Studierenden besucht werden (also auch außerhalb von SP 5) sowie – nach Absprache – auch von Studierenden nicht-juristischer Studiengänge.

 

 

10 723 Entwicklungslinien im Öffentlichen Recht

 

2 SWS 1 LP
BS                  Di 12-14                          UL 9, E25

 

Zur grundsätzlichen Einordnung der Veranstaltung: Die Teilnehmer*innen sollen das Öffentliche Recht als ein systematisches und dynamisches Gefüge kennenlernen. Seine Entwicklungen sollen durch den Blick auf die Wechselspiele zwischen den Rechtsebenen, zwischen Literatur, Rechtsprechung und Politik und zwischen dogmatischen Figuren besser verstanden werden. Es geht um die Durchdringung des Verwaltungsrechts durch das Verfassungsrecht (Konstitutionalisierung), die Einwirkungen des europäischen und internationalen Rechts auf das nationale Recht (Europäisierung/Internationalisierung) und die Entwicklung dogmatischer Figuren.

Dieses Semester wollen wir uns der Frage widmen, wie die Grundrechte die unausweichliche Spannung zwischen individueller Freiheit einerseits und den Anforderungen einer funktionierenden Gemeinschaft andererseits verarbeiten. Dabei werden wir drei Felder näher untersuchen und zugleich den Entwicklungen nachgehen, die Verfassungsdogmatik und Verfassungsrechtsprechung genommen haben. Zunächst geht es um die Frage nach der Einbeziehung verbotenen oder sozialschädlichen Verhaltens in den Schutzbereich der Grundrechte (v.a. Art. 2 I, 12 GG). Anschließend untersuchen wir die Bedeutung des „Selbstverständnisses“ der Grundrechtsträger für die Bestimmung grundrechtlicher Schutzbereiche (v.a. Art. 4, 5 III GG). Im dritten Teil wenden wir uns der Frage zu, ob bestimmte Grundrechte (v.a. Art. 5, 8 GG) auf den Belang der demokratischen Selbstbestimmung hin auszurichten sind. Dem Seminar zu Grunde liegt ein Reader mit Entscheidungen des BVerfG und Auszügen aus der Literatur, dessen durch Leitfragen strukturierte Lektüre vorausgesetzt wird. 

 

Organisatorisches:
Vorbesprechungstermin findet am 17.10.2017 um 12 Uhr im Raum UL 9, E25 statt. Das Seminar findet vom 18.-20.01.2018 statt.

 

 

 

10 806 Öffentliches Recht und Theorie

 

1 SWS 

CO                 Mi 18-20                          UL 9, E25 mit A. Kaiser und C. Waldhoff

 

Im Kolloquium werden aktuelle und „klassische“ Texte zu den Grundlagen des Öffentlichen Rechts besprochen. Die Veranstaltung richtet sich an alle am Öffentlichen Recht Interessierten.

 

Organisatorisches: Bei Fragen oder zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an sekretariat.kaiser@rewi.hu-berlin.de. Weitere Informationen unter: http://kaiser.rewi.hu-berlin.de